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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.09.1983 - 1 A 72/82   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.09.1983 - 1 A 72/82 (https://dejure.org/1983,3385)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.09.1983 - 1 A 72/82 (https://dejure.org/1983,3385)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. September 1983 - 1 A 72/82 (https://dejure.org/1983,3385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 380
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Aus der Tatsache, daß die baulastbetroffenen Grundstücke bauordnungsrechtlich als Einheit zu behandeln sind, die Stellplatzverpflichtung (vgl. § 71 Abs. 2 LBauO RhPf) durch eine einheitliche Tiefgarage erfüllt wird, zu der es nur eine Zufahrt gibt, mag sich öffentlich-rechtlich ergeben, daß diese Zufahrt allen befugten Benutzern der Tiefgarage offen stehen muß, mit der Folge, daß die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich diesen Inhalt der Baulast im Wege einer Ordnungsverfügung durchsetzen könnte (vgl. OVG Lüneburg NJW 1984, 380).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2009 - 8 A 10851/09

    Einhaltungspflicht und Durchsetzung einer durch Baulast gesicherten

    Die grundsätzliche Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, gemäß §§ 59 Abs. 1 i.V.m. 86 LBauO durch Verwaltungsakt die Verpflichtungen aus einer Baulast zu aktualisieren und durchzusetzen, insbesondere deren Missachtung zu verhindern, ist anerkannt (vgl. insbesondere Schmidt, in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO, 2. Aufl., § 86 Rn. 15 und 52 m.w.N.; s. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 1983, NJW 1984, S. 380 sowie Beschluss vom 8. Dezember 1995, NJW 1996, S. 1363 und juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10

    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber

    Zur Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast, insbesondere zur Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und -nehmer (Abgrenzung zum Senatsbeschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).

    Die angegriffene Verfügung ist im Übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu beanstanden, dass die Bauaufsichtsbehörde In Fällen der vorliegenden Art nach der Rechtsprechung des Senats einen einseitigen Eingriff in privatrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden hat (vgl. Beschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).

  • OVG Bremen, 16.01.2017 - 1 B 275/16

    Durchsetzung einer Baulast - Baulast; Baulastenverzeichnis; Erschließung;

    Will die Bauordnungsbehörde eine Baulast zwangsweise durchsetzen, kann sie im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens verpflichtet sein, zwischen den Auswirkungen der Durchsetzung der Baulast auf einen zwischen den Beteiligten geführten Privatrechtsstreit einerseits und dem Gewicht baurechtlicher Unzuträglichkeiten wegen der Nichterfüllung der Baulastverpflichtung andererseits abzuwägen (Anschluss an OVG Lüneburg, NJW 1984, 380 u. a.) .

    Die Bauaufsichtsbehörde ist grundsätzlich befugt, durch Verwaltungsakt die sich aus einer Baulast ergebenden Verpflichtungen durchzusetzen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.1983 - 1 A 72/82, NJW 1984, 380; Beschl. v. 08.12.1995 - 1 M 7201/95, NJW 1996, 1363; Beschl. v. 21.07.2009 - 1 ME 79/09, NVwZ-RR 2009, 872; Beschl. v. 04.03.2010 - 1 ME 13/10, NVwZ-RR 2010, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.11.2009 - 8 A 10851/09, BauR 2010, 216; OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.1997 - 1 L 82/96, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.09.1990 - 4 B 34/90, BauR 1991, 62).

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung zwischen den Auswirkungen der Durchsetzung der Baulast auf den Privatrechtsstreit einerseits und dem Gewicht etwaiger baurechtlicher Unzuträglichkeiten wegen der Nichterfüllung der Baulastverpflichtung andererseits (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.1983, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 7 B 1974/97

    Bauordnungsbehördliche Durchsetzung einer Baulast; Duldungsverpflichtung;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. September 1990 - 4 B 34 und 35.90 -, BRS 50 Nr. 109; OVG Niedersachsen; Beschluß vom 2. September 1983 - 1 A 72/82 -, BRS 40 Nr. 223; BGH, Urteil vom 19. April 1985 - 5 ZR 152/83 - BGHZ 94 Nr. 23 (S. 165).
  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91

    Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel

    Steht dem Begünstigten aber grundsätzlich kein Abwehrrecht gegen einen Verzicht der Behörde auf die Baulast zu, so kann ihm erst recht auch regelmäßig kein subjektives öffentliches Recht auf Durchsetzung einer noch bestehenden Baulast zukommen (OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.09.1982 - 1 A 72/82 - BRS 40 Nr. 223).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsansprüchen nach

    Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen (BGH NJW 2002, 1493; NJW 1984, 380; Palandt-Sprau, BGB, 66. Aufl., Einf. v. § 765 Rn. 14 b).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 M 7201/95

    Zuwegungsbaulast; Durchsetzung; Erlöschen der Grunddienstbarkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bauaufsichtsbehörde eine Baulast durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchsetzen (vgl. im einzelnen Beschl. v. 2.9.1983 - 1 OVG A 72/82 -, NJW 1984, 380).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2021 - 2 M 160/20

    Bauaufsichtliche Verfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast; Verhältnis zu

    In der Rechtsprechung wird zwar davon ausgegangen, dass die Bauaufsichtsbehörde Anlass zu einer besonderen Ermessensbetätigung haben kann, wenn sie mit der Durchsetzung einer Baulast einseitig in einen privatrechtlichen Streit eingreift und einem der daran Beteiligten mit seiner Anordnung eine günstige Ausgangsposition verschafft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. September 1983 - 1 A 72/82 - NJW 1984, 380; OVG Brem, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 B 275/16 - juris Rn. 12 f.).
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